Behandlungsablauf

Ablauf der Behandlung

Die Behandlung gliedert sich in eine aktive Phase der Korrektur und in eine passive Retentions- oder Haltephase. Die kieferorthopädische Behandlung dient vor allem der optimalen Gebissfunktion.

Zur Behandlungsplanung werden vor Behandlungsbeginn diagnostische Unterlagen erstellt. Dazu gehört die Anfertigung von Kiefermodellen zur dreidimensional metrischen Vermessung des Gebisses.

Notwendige Röntgenaufnahmen werden nach modernsten strahlenreduzierten Verfahren durchgeführt. Es werden noch sechs digitale intraorale Fotos angefertigt

Wir machen noch zwei extraorale Fotos, um Auswirkungen der Behandlung auf das Profil einschätzen zu können.

Je nach Anfangsbefund werden diese diagnostischen Grundlagen durch für den individuellen Fall notwendige Untersuchungen ergänzt.
Solche diagnostischen Leistungen dienen der Therapieplanung und werden entsprechend der Richtlinien der Krankenkassen hergestellt. Diese Befunde müssen während der Behandlung im Rahmen eines Zwischenbefundes aktualisiert werden. Beim Fallabschluss zum Ende der Retentions- oder Haltephase wird ein Schlussbefund notwendig.

Eine kieferorthopädische Behandlung gliedert sich in eine aktive Phase der Korrektur der Zahn– und Kieferfehlstellung und in eine passive Retentions-  oder Haltephase des erreichten Behandlungsergebnisses.
Die Behandlungszeit ist abhängig von dem Ausmaß der vorliegenden Zahn– und Kieferfehlstellungen. Im Allgemeinen dauert eine kieferorthopädische Behandlung bei Jugendlichen 3-4 Jahre. Zur Behandlungsplanung werden vor Behandlungsbeginn diagnostische Unterlagen erstellt.
Dazu gehören neben der Anfertigung und Auswertung von Kiefermodellen auch digitale Fotos vom Gesicht und von den Zähnen. Die ebenfalls notwendigen Röntgenaufnahmen werden in unserer Praxis nach dem modernsten strahlenreduzierten Verfahren der digitalen Röntgentechnik durchgeführt. Diese Röntgenaufnahmen geben uns wichtige Informationen über die Anzahl der Zähne und den Aufbau, sowie das Wachstum des Gesichtsschädels.
Diese Unterlagen müssen während der Behandlung als sog. Zwischenbefund und zum Abschluss der Behandlung aktualisiert werden.

Eine gute Mitarbeit des Patienten ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche kieferorthopädische Behandlung. Wir können dem Patienten nur die erforderlichen Apparaturen zur Korrektur der Zahn– und Kieferfehlstellungen an die Hand geben.
Die Mindesttragezeit für herausnehmbare Apparaturen beträgt 15 Stunden pro Tag, da der Schwellenwert für den Wirkungsbeginn bei 12 Stunden pro Tag liegt.

Kontrolltermine müssen unbedingt eingehalten und die Apparaturen sorgfältig behandelt werden.
Wichtig ist eine sehr gute und vor allem regelmäßige Zahnpflege während der kieferorthopädischen Behandlung. Das Zähneputzen ist mit einer festen Zahnspange wesentlich schwieriger und zeitaufwendiger.
Bei Nichteinhaltung der genannten Vorschriften sind wir verpflichtet, den Kostenträger (=Krankenkasse) zu informieren. Bei mangelnder Kooperation und Mitarbeit wird die Behandlung zu Lasten des Patienten abgebrochen.
In diesem Fall erfolgt keine Erstattung der 10-20% Eigenbeteiligung.
Bitte suchen Sie auch während der kieferorthopädischen Behandlung Ihren Hauszahnarzt mindestens halbjährlich auf.